
Noch Plätze frei: hiba-Seminar "Neue Förderkonzepte und die Prüfkriterien der BA", 28. - 29.02.2012 in 53721 Siegburg - Anmeldungen noch möglich - Seminar HS-004-12
Ressort-übergreifende AG zum Übergang Schule-Beruf
Die aus sechs Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt zusammengesetzte ressortübergreifende Arbeitsgruppe zum Übergang Schule-Beruf hat ihr Ergebnispapier zum 21.12.2011 vorgelegt. Weiter Informationen gibt es hier!
Bildungsprämie
Neueste Nachricht: Die "Bildungsprämie" wird es auch weiterhin geben. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert das Projekt um 2 Jahre. Wie das BMBF mitteilte, soll die Förderung der Weiterbildung auch in den Jahren 2012 und 2013 fortgesetzt werden. Richtlinien für die neue Förderphase sind aktuell (14.11.2011, 14:20) noch nicht veröffentlicht. (Quelle: BMBF Pressemitteilung Nr. 146/2011)
Bisher hieß es: Die aktuelle Förderperiode des Programms "Bildungsprämie" endet am 30.11.2011.
Infos unter: www.bildungspraemie.info/
AZWV-Zulassung - 2012 Pflicht für sämtliche Träger und Maßnahmen
Das neue „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" wird im nächsten Jahr aller Voraussicht nach von allen Bildungsorganisationen, Arbeitsmarktdienstleistern und Beschäftigungsgesellschaften verlangen, dass sie künftig eine erfolgreiche Zulassung als Träger vorweisen können, sofern sie im Rechtskreis des SGB III für die Bundesagentur für Arbeit tätig werden wollen. Diese Neuregelung wird damit über die bereits bisher bestehende Regelung und Reichweite der Anerkennungs-und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) hinausgehen. Organisationen, die bisher noch nicht über ein anerkanntes und zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem und/oder die Trägeranerkennung nach der AZWV verfügen, sollten sich nach Verabschiedung des Gesetzes eingehend über die Details der neuen Vorgaben informieren und prüfen, wie sie die vorgesehenen Zertifizierungspflicht erfüllen können.
Öffentliche Förderung für Ihre Weiterbildung
Für Ihre berufliche Fortbildung können Sie bis zu 500 Euro öffentlichen Zuschuss erhalten.
Bitte beachten: Förderung der Fortbildung durch Bildungsschecks in Nordrhein-Westfalen zukünftig eingeschränkt – Finanzierung von Inhouse-Seminaren ist ausgeschlossen! Für die Teilnahme an Präsenzseminaren können Bildungsschecks weiterhin eingesetzt werden.
Bildungsscheck NRW Infos zum Antrag unter: www.mags.nrw.de





